Der Zweck des Vereins umfasst nach § 2 der e.V.-Satzung:
(1) Zweck des Vereins ist die Planung, Durchführung, Evaluation und Weiterentwicklung von Maßnahmen der Erwachsenenbildung im Rahmen des Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes (EbföG) auf Grundlage des Bildungskonzeptes für die „Benediktushöhe Retzbach - Das Haus für Soziale Bildung“. Als kirchliche Einrichtung deutet er die Erfahrungen der Menschen im Lichte des Evangeliums und der Christlichen Sozialethik.
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch offene Bildungsarbeit in staatsbürgerlichen und politischen, wirtschaftlichen und sozialen, religiösen und weltanschaulichen Fragen. Schwerpunkte sind dabei: a) Bildungsmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer b) Familienbildungs- und Erholungsmaßnahmen besonders für kinderreiche und sozial schwache Familien und Familien mit behinderten Kindern. c) Bildungsmaßnahmen für sozial benachteiligte Gruppen in unserer Gesellschaft (z.B. Behinderte, Arbeitslose, ausländische Arbeitnehmer, Flüchtlinge und Asylsuchende...)
(3) Der Verein erfüllt seinen Zweck auch durch die Beschaffung und/oder Weiterleitung von Mitteln an Körperschaften öffentlichen Rechts oder an eine andere gemeinnützige Organisation zur Verwirklichung von gemeinnützigen Zwecken.