Das Pflegegutachten und Pflegetagebuch
Anstragstellung, Begutachtung, Bewilligung, Widerspruch
Pflegebedürftig zu sein, dieses Schicksal kann jeden ereilen, nicht nur im Alter. Auch junge Menschen können durch Krankheit oder Unfall plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen sein.
Wer Leistungen der Pflegeversicherung bekommen möchte, muss einen Antrag bei seiner Pflegekasse stellen und von ihr als pflegebedürftig eingestuft werden. Um das Ausmaß der Pflegebedüftigkeit und damit den Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse zu ermitteln, kommt ein Gutachter - in der Regel des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) - beim Antragsteller zum Hausbesuch.
Den Teilnehmenden werden Hilfestellungen gegeben, damit sie sich auf eine bevorstehende Begutachtung vorbereiten können. Es wird darüber informiert, worauf ein gutachter ein Auge hat, mit welchen Fragen zu rechnen ist und welche Feinheiten bei den Antworten mitunter entscheiden, ob und in welchem Umfang Antragsteller zukünftig Leistungen erhalten.
Aus dem Inhalt:
Referent: Dieter Wagner
Teilnehmergebühr: Keine Gebühr