Um das Ausmaß der Pflegebedüftigkeit und damit den Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse zu ermitteln, kommt ein Gutachter - in der Regel des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) - beim Antragsteller zum Hausbesuch.
Den Teilnehmenden werden Hilfestellungen gegeben, damit sie sich auf eine bevorstehende Begutachtung vorbereiten können. Es wird darüber informiert, worauf ein Gutachter ein Auge hat, mit welchen Fragen zu rechnen ist und welche Feinheiten bei den Antworten mitunter entscheiden, ob und in welchem Umfang Antragsteller künftig Leistungen erhalten.
Aus dem Inhalt:
Neuer Termin: | Di. 20.06.2023 |
Referent: | Dieter Wagner |
Gebühr: | Keine |
Anmeldung erforderlich bei: |
Forum Soziale Bildung Benediktushöhe e.V. (Anmeldebutton oben) oder: Tel. 09364/80980; Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; |