Pflegegutachten und -tagebuch

Beginnt am 20. Juni 2023 19:00

Antragstellung, Begutachtung, Bewilligung, Widerspruch

Wer Leistungen der Pflegeversicherung bekommen möchte, muss einen Antrag bei seiner Pflegekasse stellen und von ihr als pflegebedürftig eingestuft werden.

Um das Ausmaß der Pflegebedüftigkeit und damit den Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse zu ermitteln, kommt ein Gutachter - in der Regel des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) - beim Antragsteller zum Hausbesuch.

Den Teilnehmenden werden Hilfestellungen gegeben, damit sie sich auf eine bevorstehende Begutachtung vorbereiten können. Es wird darüber informiert, worauf ein Gutachter ein Auge hat, mit welchen Fragen zu rechnen ist und welche Feinheiten bei den Antworten mitunter entscheiden, ob und in welchem Umfang Antragsteller künftig Leistungen erhalten.

Aus dem Inhalt:

  • Pflegebedüftig? - Vom Antrag bis zur Leistung
  • Der Medizinische Dienst: Neun Fragen zur Begutachtung beim Ortstermin
  • Pflegebedarf richtig erfassen: Gut vorbereitet zur richtigen Pflegestufe
  • Das Pflegegutachten und der Pflegeschein: Anfechtung des Bescheides

 

Neuer Termin: Di. 20.06.2023
Referent: Dieter Wagner
Gebühr: Keine

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