Einblicke in die AVR Caritas - Aufbau und Struktur

Von 13. Mai 2024 09:00 bis 15. Mai 2024 15:00

Einblicke in die AVR Caritas - Aufbau und Struktur

Seminar für Mitarbeitervertreter/-innen

Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes
- kurz AVR - regeln die Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Dienstgebers im Bereich des Deutschen Caritasverbandes. Die AVR sind Bestandteil eines jeden kirchlichen Arbeitsverhältnisses in Einrichtungen der Caritas. Die AVR legen die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden der Dienste und Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes verbindlich fest. Sie enthalten unter anderem Bestimmungen über die Höhe der Entgelte und die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit, über den Umfang des Erholungsurlaubs und über die Absicherung im Krankheitsfall. Mitarbeitende der Caritas haben einen Anspruch auf die darin beschriebenen Leistungen. Bei den AVR Caritas handelt es sich nicht um einen Tarifvertrag im klassischen Sinne. Für ihr Zustandekommen und ihre Anwendung gelten die Besonderheiten des Kirchlichen Arbeitsrechts der katholischen Kirche. Beschlossen werden die Bestimmungen der AVR Caritas durch die Arbeitsrechtliche Kommission, die paritätisch besetzt ist mit Mitarbeiter- und Dienstgebervertretern. Durch schriftliche Bezugnahme werden die AVR Bestandteil des einzelnen Arbeitsvertrages.

Die AVR Caritas ist kein Tarifvertrag. Nach dem Bundesarbeitsgericht handelt es sich um „Kollektivvereinbarungen besonderer Art“. Mit ihnen werden allgemeine Bedingungen für die Vertragsverhältnisse der bei den Kirchen beschäftigten Mitarbeiter*innen durch eine paritätisch aus Vertretern der Dienstgeber- und der Mitarbeiterseite zusammengesetzte Arbeitsrechtliche Kommission festgelegt.

In dem Seminar lernen Sie Aufbau und Struktur der AVR kennen und werden mit wesentlichen Bestimmungen und aktuellen Entwicklungen vertraut gemacht.

Seminarinhalte:

  • Einordnung der AVR in das staatliche/kirchliche Arbeitsrecht
  • Aufbau und Struktur der AVR Caritas
  • Gliederung der AVR Caritas – Allgemeiner Teil (AT) mit verschiedene Anlagen
  • Allgemeiner Teil der AVR, §§ 1–23
  • Arbeitszeit- und Überstundenregelung, Anlagen 5, 6, 6a; Anlagen 30–33
  • Eingruppierungs- und Vergütungsregelungen, Anlage 1; Anlagen 30–33
  • Weitere Anlagen 3–21
  • Fort- und Weiterbildung nach AVR
  • Urlaubsanspruch, Urlaubsgewährung und Urlaubsentgelt
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit
  • Beteiligungsrechte der MAV bei Anwendung der AVR (Öffnungsklausel)

 

Seminarziele:

  • Systematischen Überblick über die „Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes – AVR“ erhalten
  • AVR Caritas richtig lesen und verstehen lernen

 

Weitere Informationen:

Kursnummer:

12251

Referent:

Johannes Reich
(Referent und Fachberater für kirchliches Arbeitsrecht)

Sabine Werner, Veitshöchheim
(Fachreferentin und Konfliktcoach) 

Kosten:

720,00 € für Kursgebühr, Unterkunft und Verpflegung
(Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind Pauschalkosten)

Unbedingt mitbringen:
  • Aktuelle gebundene Fassung der AVR oder Loseblattsammlung
  • sowie, falls vorhanden, Kommentierung zur AVR „Arbeitsrecht der Caritas“ oder „Erläuterungen zur AVR“
Veranstaltungsort:

St. Markushof Gadheim
Gadheimer Str. 19
97209 Veitshöchheim

Diözese Würzburg KdöR

Forum Soziale Bildung
Bodelschwinghstrasse 23
97753 Karlstadt

Tel.: +49 9364 8098-0
Bürozeiten Mo.-Fr.: 08:30 -13:00

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